Stichtag 30.09.01 - Krankenkassenwechsel geplant? 23. Juni 2001 Der 31.
September ist ein wichtiger Stichtag für all diejenigen, die sich
über den Wechsel ihrer Krankenkasse Gedanken machen: Bis zum
30.September muss die Kündigung bei der Kasse erfolgen, um sich im
folgenden Jahr bei einer
anderen Kasse versichern zu können. In einem Faltblatt informiert die
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) über die Möglichkeiten,
die ein Versicherter bei
der Kassenwahl hat und
dieses Wahlrecht ausgeübt werden kann. Das Kassenwahlrecht bietet für 90 Prozent der Bevölkerung, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die Möglichkeit, Kassentarife zu vergleichen und durch den Wechsel zum Teil erhebliche Beiträge einzusparen. "Das kann schon ein paar Hunderter im Jahr ausmachen", stellt DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest. Die DGVP rät auch dazu, Leistungen
und Kundenfreundlichkeit der
Kassen zu prüfen. Zwar seien die Leistungen überwiegend gesetzlich
festgelegt ‑ damit sei jedoch Kasse noch lange nicht gleich Kasse:
"Gerade nach den Erfahrungen seit der
Gesundheitsreform im
letzten Sommer, nachdem auch die Kassen häufig versuchen, am Patienten zu
sparen, macht der Vergleich verschiedener Kassen Sinn. "Hören sie
sich um, welche Erfahrungen man
in Ihrem Umfeld mit der Leistungsbereitschaft
und dem Service der verschiedenen Kassen gemacht hat.", rät
Bahlo. Die DGVP unterstützt
die Versicherten mit einem Faltblatt, in dem sie darüber informiert,
welche Kassen zur Auswahl stehen und vor allem darüber, wie eine
solcher Krankenkassenwechsel angegangen
werden muss. So sind zum Beispiel bestimmte Fristen und Verfahrensweisen
einzuhalten. Dabei gibt es bei Berufsanfängern,
bei Pflichtversicherten, die länger als ein Jahr bei ihrer Kasse
sind und bei den freiwilligen Mitgliedern einer Kasse Unterschiede zu
beachten. Das Faltblatt will den Versicherten helfen, diese Klippen
problemlos zu überwinden. Die Versicherten- und
Patientenvertretung empfiehlt, einen Kassenwechsel auf alle Fälle ernsthaft
zu prüfen. Wer dazu seine
Versicherung fristgerecht zum 30. September gekündigt
hat und keine andere Kasse gefunden hat, braucht sich keine
Gedanken um seine Versicherung zu machen: Wer keinen Vertrag mit einer
neuen Kasse geschlossen hat, bleibt automatisch in der alten. Das DGVP-Faltblatt zum Kassenwechsel kann mit einem frankierten Rückumschlag und zusätzlich zwei Mark in Briefmarken bei der DGVP, Lehrstraße 6 in 64646 Heppenheim angefordert werden. |