Stichtag 30.09.01 -    Krankenkassenwechsel geplant?  

 23. Juni 2001

Der 31. September ist ein wichtiger Stichtag für all diejenigen, die sich über den Wechsel ihrer Krankenkasse Gedanken machen: Bis zum 30.September muss die Kündigung bei der Kasse erfolgen, um sich im folgenden Jahr bei einer anderen Kasse versichern zu können. In einem Faltblatt informiert die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) über die Möglichkeiten, die ein Versicherter bei der Kassenwahl hat und dieses Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Das Kassenwahlrecht bietet für 90 Prozent der Bevölkerung, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die Möglichkeit, Kassentarife zu vergleichen und durch den Wechsel zum Teil erhebliche Beiträge einzusparen. "Das kann schon ein paar Hunderter im Jahr ausmachen", stellt DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest.

Die DGVP rät auch dazu, Leistungen und Kundenfreundlichkeit der Kassen zu prüfen. Zwar seien die Leistungen überwiegend gesetzlich festgelegt ‑ damit sei jedoch Kasse noch lange nicht gleich Kasse: "Gerade nach den Erfahrungen seit der Gesundheitsreform im letzten Sommer, nachdem auch die Kassen häufig versuchen, am Patienten zu sparen, macht der Vergleich verschiedener Kassen Sinn. "Hören sie sich um, welche Erfahrungen man in Ihrem Umfeld mit der Leistungsbereitschaft und dem Service der verschiedenen Kassen gemacht hat.", rät Bahlo.

Die DGVP unterstützt die Versicherten mit einem Faltblatt, in dem sie darüber informiert, welche Kassen zur Auswahl stehen und vor allem darüber, wie eine solcher Krankenkassenwechsel angegangen werden muss. So sind zum Beispiel bestimmte Fristen und Verfahrensweisen einzuhalten. Dabei gibt es bei Berufsanfängern, bei Pflichtversicherten, die länger als ein Jahr bei ihrer Kasse sind und bei den freiwilligen Mitgliedern einer Kasse Unterschiede zu beachten. Das Faltblatt will den Versicherten helfen, diese Klippen problemlos zu überwinden.

Die Versicherten- und Patientenvertretung empfiehlt, einen Kassenwechsel auf alle Fälle ernsthaft zu prüfen. Wer dazu seine Versicherung fristgerecht zum 30. September gekündigt hat und keine andere Kasse gefunden hat, braucht sich keine Gedanken um seine Versicherung zu machen: Wer keinen Vertrag mit einer neuen Kasse geschlossen hat, bleibt automatisch in der alten.

Das DGVP-Faltblatt zum  Kassenwechsel kann mit einem frankierten Rückumschlag und zusätzlich zwei Mark in Briefmarken bei der DGVP, Lehrstraße 6 in 64646 Heppenheim angefordert werden.

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