Beförderung nach A9 auch im Vollziehungsbereich 

  14. März 2001     

 

Herrn

Finanzminister

Peer Steinbrück

Jägerhofstr. 6

40479 Düsseldorf

 

Beförderungen von Vollziehungsbeamten

Sehr geehrter Herr Steinbrück,

seit Jahren fordert die DSTG, dass Vollziehungsbeamte auch während ihrer Vollziehertätigkeit in die Besoldungsgruppe A 9 befördert werden können, ohne deshalb diese Tätigkeit aufgeben zu müssen.

Diese Forderung ist bis heute – aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht erfüllt worden, obwohl damit ein gutes Beispiel für die richtige Motivation gegeben würde.

Unsere Forderung erneuere ich hiermit. Nach unserer Ansicht muss die Zusammenführung von Vollstreckung, Erlass- und Stundung sowie der Kasse zu einem einheitlichen Erhebungsbezirk, jetzt auch eine Beförderung nach A 9 für Vollziehungsbeamte ermöglichen. Ein derartiger einheitlicher Arbeitsbereich darf nicht mit Beförderungsausnahmen negativ belastet werden.

Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie in Ihrem Hause dafür sorgen könnten, dass diese Beförderungsmöglichkeiten für Vollzieher im Erhebungsbereich realisiert werden.

Für Ihre Unterstützung darf ich mich sehr herzlich bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

   Werner Siggelkow

- Landesvorsitzender -

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