Beförderung nach A9 auch im Vollziehungsbereich 14. März 2001
Herrn Finanzminister Peer
Steinbrück Jägerhofstr.
6 40479
Düsseldorf Beförderungen
von Vollziehungsbeamten
Sehr
geehrter Herr Steinbrück, seit
Jahren fordert die DSTG, dass Vollziehungsbeamte auch während ihrer
Vollziehertätigkeit in die Besoldungsgruppe A 9 befördert werden können,
ohne deshalb diese Tätigkeit aufgeben zu müssen. Diese
Forderung ist bis heute – aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Gründen
– nicht erfüllt worden, obwohl damit ein gutes Beispiel für die
richtige Motivation gegeben würde. Unsere
Forderung erneuere ich hiermit. Nach unserer Ansicht muss die Zusammenführung
von Vollstreckung, Erlass- und Stundung sowie der Kasse zu einem
einheitlichen Erhebungsbezirk, jetzt auch eine Beförderung nach A 9 für
Vollziehungsbeamte ermöglichen. Ein derartiger einheitlicher
Arbeitsbereich darf nicht mit Beförderungsausnahmen negativ belastet
werden. Ich
wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie in Ihrem Hause dafür sorgen könnten,
dass diese Beförderungsmöglichkeiten für Vollzieher im Erhebungsbereich
realisiert werden. Für
Ihre Unterstützung darf ich mich sehr herzlich bedanken. Mit
freundlichen Grüßen
Werner Siggelkow - Landesvorsitzender - |